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Was für viele Bundesbürger selbstverständlich ist, bleibt
für so manche Familie ein Traum, weil das Geld für den jährlichen Urlaub
in einem Feriendomizil nicht reicht. Damit auch Familien mit kleinem
Einkommen gemeinsam Urlaub machen können, unterstützt das Land
Rheinland-Pfalz diese Familien mit einem Zuschuss zur Urlaubskasse.
Der Zuschuss des Landes ist generell einkommensabhängig, das heißt, das
Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige
Einkommensgrenze nicht überschreiten. Beispiel: Einer Familie mit drei
Kindern kann ein Zuschuss pro Tag in Höhe von 53,70 Euro bewilligt
werden (17,90 Euro pro Kind), sofern das Einkommen der Familie monatlich
unter 1.994,05 Euro liegt. Hat die Familie ein monatliches Einkommen bis
1.508,31 Euro, so gibt es einen zusätzlichen Elternzuschuss in Höhe von
7,67 Euro pro Elternteil und Erholungstag.
Zuschussfähig ist innerhalb von zwei Jahren ein Familienurlaub von
mindestens fünf und höchstens 21 Tagen in gemeinnützigen
Familienferienstätten (bundesweit), in familiengeeigneten
Jugendherbergen oder in Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz.
Die Familien bekommen den von der Bundesarbeitsgemeinschaft
Familienerholung herausgegebenen Katalog „Urlaub mit der Familie“, der
einen Überblick über die einzelnen Familienferienstätten enthält sowie
Antragsunterlagen und persönliche Beratung bei den Verbänden der Freien
Wohlfahrtspflege, u.a. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonisches Werk
oder dem PARITÄTischen Wohlfahrtsverband.
Informationen erhalten sie auch beim Landesamt für Soziales, Jugend und
Versorgung - Landesjugendamt - Zweigstelle des Landesamtes beim Amt für
Soziale Angelegenheiten- Reiterstrasse 16 in 76829 Landau (Tel. 06341-26
413 oder 26 267), das anschließend zügig über die Förderanträge
entscheidet.
Informative
Internetseiten:
►►►Landesamt
für Soziales, Jugend und Versorgung - Flyer Familenerholung
►►►
www.urlaub-mit-der-familie.de
Informationen erhalten
Sie auch bei:
Arbeiterwohlfahrt,
Gaustr. 23, 55411 Bingen - Tel.Nr. 06721-2954 |