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Eltern haften
für ihre Kinder ???
Wenn eure Eltern euch ein neues Handy kaufen, müssen
Sie einen Vertrag des jeweiligen Netzbetreibers (z.B. O2, E-Plus, D1, .....) unterschreiben, in dem sie sich (Wortlaut von
Sonera zed Germany:) für jede Handlung
voll verantwortlich erklären, . Auf diese Unterschrift beziehen sich nun viele Klingeltonanbieter, nach dem
Motto "Eltern haften für Ihre Kinder".
Wobei in den AGBs für Prepaidhandys von
z.B.O2 nichts derartiges steht. Lediglich ein Haftungsausschluss von O2 selber
ist Bestandteil der ABSs sh. Punkt 7.4
>>Link<< (pdf-Datei),
Auch nach meinen Internet-Recherchen ist dies nicht zutreffend, denn bei einem Abo
handelt es sich um einen "Zweitvertrag", der mit einem Minderjährigen
abgeschlossen wurde. Dieser "Vertrag" ist schwebend unwirksam, wenn die Eltern
nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
>>Link<<
Ein treffender Beitrag im Teltarif-Forumt:
http://www.teltarif.de/forum/13390/1-8.html
Wenn Eltern ihren Kindern
einen Kugelschreiber überlassen, ist deren Unterschrift noch lange nicht
bindend nur weil der Kugelschreiber Eigentum der Eltern ist.
Das Handy ist ja nur ein Kommunikationswerkzeug. Der
Besteller der Klingeltöne ist der Kunde. |
Hier auch der Auszug aus einer Email, die ich auf
Anfrage von O2 bekommen habe:
Guten Tag Frau xxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Mit dem Kauf und der Registrierung Ihres o2 LOOP Pakets nehmen Sie die
Serviceleistungen von o2 LOOP in Anspruch. Sie gehen damit keinerlei
Vertragsbindung mit dritten Diensteanbietern ein.
Es ist von Seiten o2 so ausgelegt, dass Serviceleistungen, wie die von
ZED, über die o2 LOOP Karte in Anspruch genommen werden können und dann
entsprechend verrechnet werden.
Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben. Für
weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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